Dienstag, 14. Dezember
Am heutigen Tag erklärt Rechtsanwältin Lorenz-Guck in einem Vortrag einfach und unkompliziert, worauf Sie bei einer Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung achten müssen.
Berücksichtigung der Hygieneauflagen der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung. FFP2-Maskenpflicht und maximal 10 Personen zugelassen