Große Kreisstadt Eilenburg


Ahorn am Postweg muss gefällt werden

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Am Postweg erfolgt in der zwölften Kalenderwoche die Fällung eines geschädigten Ahorns. Da sich der Verdacht auf Rußrindenkrankheit bestätigt hat, muss die Fällung unter besonderen Schutzvorkehrungen erfolgen. Eine Fachfirma wurde von der Stadtverwaltung beauftragt und wird den Baum vorschriftsmäßig fällen und entsorgen. Ein in der Nähe befindliches Spielgerät wurde vorsorglich gesperrt. Vor dem Anfassen des Baumes und herabgefallener Rindenstücke wird gewarnt, da die Pilzsporen allergische Reaktionen bei Menschen auslösen können.

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Ahorn Postweg

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