Aufgaben des Stadtrates

(§ 28 der Sächsischen Gemeindeordnung)

  • Festlegung der Grundsätze für die Verwaltung der Stadt
  • Überwachung der Ausführung der Stadtratsbeschlüsse
  • Entscheidung über die Ernennung, Entlastung und Höhergruppierung der Gemeindebediensteten sowie über die Festsetzung von Vergütungen, auf die kein Anspruch aufgrund eines Tarifvertrages besteht
  • Stadträte haben das Recht, Anfragen über jede Gemeindeangelegenheit an den OBM zu richten

Der Ältestenrat

  • berät den OBM in Fragen der Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen

Ausschüsse des Stadtrates Eilenburg

Aufgaben

  • Vorberatung bzw. Entscheidung in bestimmten Angelegenheiten
    (Stadtrat ist an die Empfehlung der beratenden Ausschüsse nicht gebunden)
  • sachkundige Erörterung von Detailfragen

Ausschüsse der Stadt Eilenburg

Petitionsausschuss

  • beratender Ausschuss
  • unterbereitet Vorschläge zu Änderungen vorhandener Regelungen bzw. zur Einleitung von Maßnahmen, wenn sich aus der Analyse der Petitionen eine solche Notwendigkeit erkennen lässt

Stadtausschuss

  • beschließender Ausschuss mit beratenden Aufgaben
  • entscheidendes Gremium im Rahmen der laut Hauptsatzung § 5 Absatz 2 festgelegten Wertgrenzen und Vorberatung darüber hinausgehender Stadtratentscheidungen
  • Vorberatung von Stadtratentscheidungen auf den Gebieten des Haushalts- und Finanzwesens sowie Personal- und Grundstücksangelegenheiten

Sozialausschuss

  • beratender Ausschuss
  • Vorberatung von Stadtratentscheidungen und Anregungen von Maßnahmen der Stadt auf den Gebieten der Kinder-, Jugend-, Familien und Seniorenpolitik, Bildung und Soziales sowie öffentliche Ordnung und Sicherheit und Mitwirkung an deren Durchführung

Bauausschuss

  • beratender Ausschuss
  • Vorberatung von Stadtratentscheidungen und Anregung von Maßnahmen der Stadt auf den Gebieten Stadtplanung und Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung, Stadtsanierung und Stadtumbau, Baubeschlüsse für Investitionen und Mitwirkung an deren Durchführung

Betriebsausschuss Kulturunternehmung Eilenburg

  • beschließender Ausschuss - beschließt über die Ausführung von Vorhaben des Vermögensplanes, die Bewilligung von Freigiebigkeitsleistungen und die Annahme von Geschenken sowie über den Verzicht auf Forderungen und Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten, die Bewilligung von Mehraufwendungen im Vermögens- und Erfolgsplan des laufenden Wirtschaftsjahres, den Abschluss von Verträgen soweit nicht die Betriebsleitung bzw. der Stadtrat zuständig sind
  • Vorberatung aller Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die der Entscheidung des Stadtrates vorbehalten sind