Familienpass Sachsen, siehe auch Freizeitpass

Fachbereich Bürgerservice
Bürgerbüro
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Fax: 03423 601 613
E-Mail:

Den Familienpass des Freistaates Sachsen können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft;
  • Familien mit nur einem Elternteil, mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
  • Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50%).

Mit dem Sächsischen Familienpass können u.a. folgende Leistungen preisermäßigt oder kostenfrei in Anspruch genommen werden:

  • Besuche von Museen, Burgen und Schlössern in Trägerschaft des Freistaates Sachsen.

Vorzulegende Dokumente bei Antragstellung:

  • Kindergeldbescheid

Formblatt zur Antragstellung für den Sächsischen Familienpass (PDF, 10 kB)

Informationen zum Freizeitpass Eilenburg erhalten Sie hier!