Familienpass Sachsen, siehe auch Freizeitpass
Fachbereich Bürgerservice
Bürgerbüro
Tel.: 03423 652 0
Fax: 03423 601 613
E-Mail:
Den Familienpass des Freistaates Sachsen können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft;
- Familien mit nur einem Elternteil, mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
- Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50%).
Mit dem Sächsischen Familienpass können u.a. folgende Leistungen preisermäßigt oder kostenfrei in Anspruch genommen werden:
- Besuche von Museen, Burgen und Schlössern in Trägerschaft des Freistaates Sachsen.
Vorzulegende Dokumente bei Antragstellung:
- Kindergeldbescheid
Formblatt zur Antragstellung für den Sächsischen Familienpass (PDF, 10 kB)
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