Friedhofswesen
Informationen zu Grabstätten auf den kommunalen Eilenburger Friedhöfen
Auf den folgenden Seiten finden Sie Übersichten, Fakten und Bilder rund um das Angebot auf den stadteigenen Friedhöfen. Sie können sich über Preise und Bedingungen informieren und erhalten einen verständlichen Überblick über die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt.
Alle angegebenen Informationen sind ausschließlich für die städtischen Friedhöfe gültig. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die z.Zt. gültige Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung.
- Die Stadtverwaltung Eilenburg setzt Ort und Zeit der Trauerfeier, Bestattung bzw. Beisetzung im Einvernehmen mit dem Bestattungspflichtigen und dem Bestattungsinstitut fest.
- Bestattungen werden in der Regel Montag bis Freitag durchgeführt.
- Auf Antrag kann eine Bestattung auch am Samstag erfolgen.
- Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
- Die Ruhezeit beträgt in der Regel 20 Jahre.
- Ausgrabungen und Umbettungen bedürfen u.a. der Genehmigung der Stadtverwaltung Eilenburg.
- Ausgrabungen und Umbettungen bei anonymen und teilanonymen Gemeinschaftsanlagen sind nicht möglich.
Kontakt
Fachbereich Bürgerservice
Sachgebiet Friedhofswesen
Telefon 652 170
Telefax 652 199
E-Mail:
Adressen der Friedhöfe
- Mansberg: Mansberg 16
- Stadtfriedhof: Torgauer Straße/Grüner Weg
- Ostfriedhof: Sprottaer Landstraße 3
- Bergfriedhof: Bergstraße/Am Ehrenfriedhof
Eine Hausnummer fehlt, wenn keine Kapelle vorhanden ist.
Daneben bestehen die kirchlich verwalteten Friedhöfe Schloßberg 12 und der im Ortsteil Behlitz gelegene Friedhof Kirchbogen 2.