Sozialpass, siehe auch Freizeitpass Eilenburg

Fachbereich Bürgerservice
Bürgerbüro
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Eilenburger Freizeitpass

Seit Mai 2005 gibt es den Eilenburger Freizeitpass. Er gibt Bürgern der Stadt Eilenburg mit geringem Einkommen die Möglichkeit, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Der Eilenburger Freizeitpass für Kinder berechtigt diese, folgende städtische Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu nutzen:

Schwimmhalle Eilenburg: 3 x kostenfrei
Stadtmuseum: 2 x (auch Ausstellungen) kostenfrei
Sorbenturm Eilenburg: 2 x kostenfrei
Stunde der Musik: 1 x kostenfrei
Bibliothek: die Nutzung der Bibliothek für Kinder bis 16 Jahren ist kostenfrei
Tierpark Eilenburg: 2 x kostenfrei
FEZ Eilenburg (Freibad): 3 x kostenfrei (Kinder bis 16 Jahre)

Der Eilenburger Freizeitpass für Erwachsene berechtigt diese, oben genannte Veranstaltungen mit ermäßigten Entgelten zu nutzen.

Der Eilenburger Freizeitpass ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.

Anspruchsberechtigt sind Empfänger von

  • Arbeitslosengeld II oder
  • Sozialgeld oder
  • Wohngeld/Lastenausgleich oder
  • Grundsicherung im Alter oder
  • Sozialhilfe
  • sowie Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnsitz in Eilenburg und entsprechendem Nachweis (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung)

Wo ist der Eilenburger Freizeitpass erhältlich?

Der Eilenburger Freizeitpass wird im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg unter Vorlage der entsprechenden Originalnachweise und des Personalausweises ausgestellt.