Landschaftspflegerische Maßnahmen

Die künftige OU Eilenburg der 6 87 verläuft in einem ökologisch sehr wertvollen und sehr empfindlichen Naturraum.
Die betroffenen Bereiche der Mittleren Mulde sind sowohl national (Landschaftsschutzgebiet "Mittlere Mulde", Naturschutzgebiet "Vereinigte Mulde Bad Düben") als auch europaweit (FFH-Gebiet "Komplex Mittlere Mulde") geschützt.

Neben wertvollen Lebensraumtypen (natürliche Alt- und Fließgewässer, Restbestände von Erlen, Eschen und Weichholz-Auwäldern, Eichen-/Ulmen-, Eschen-Mischwälder) kommen in der Muldeaue und im näheren Umfeld sehr seltene Tiere vor (Biber, Fischotter, Großes Mausohr, Mopsfledermaus, Bitterling, Schlammpeitzger, Rotbauchunke, Kammmolch, Heldbock, Eremit und Hirschkäfer).

In Kenntnis dieser Situation und aufgrund gesetzlicher Vorgaben wurden zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und zur Einschätzung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes Unterlagen und Studien erarbeitet.
Bei der Ableitung der notwendigen landschaftspflegerischen Maßnahmen mussten besonders die Lebensraumansprüche stark gefährdeter Arten wie Eremit (Juchtenkäfer) und Rotbauchunke berücksichtigt werden.

Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:

  • Einbau von Amphibienleiteinrichtungen zur Querung der B 87 im Bereich eines Fließgewässers
  • Verlegung und Neuanlage von drei Amphibienlaichgewässern
  • Verlagerung der für die Entwicklung des Juchtenkäfers geeigneten Baumstämme in der Muldeaue
  • Entwicklung von 13 ha Feuchtgrünland als Lebensraum betroffener Amphibien
  • Pflanzung von Feldgehölzen in der Muldeaue
  • Neuanlage von Auwald sowie Ackeraufforstungen
  • landschaftsgerechte Einbindung des Straßenkörpers sowie der Nebenanlagen durch Allee- und Böschungsbepflanzungen.

Zur Sicherung der Population seltener Amphibienarten werden die Ausgleichsmaßnahmen Lebensraumfunktion vor der eigentlichen Baumaßnahme durchgeführt.

Um die Zerschneidungswirkung, die durch den Bau der Brücken über die Mulde und den Mühlgraben in der Aue entsteht, zu mindern und die funktionale Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des FFH-Gebietes zu erhalten, wird im Bereich der Querung der Mulde und des Mühlgrabens umfangreicher Blendschutzvorgesehen.

Quelle: Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen, Straßenbauamt Leipzig, 20.09.2005