Hundesteuern
Fachbereich Finanzen und Controlling
Sachgebiet Steuern
Tel.: 03423 652 168
Fax: 03423 601 612
Hinweise zur Hundesteueranmeldung
Sie sind auf den Hund gekommen?
Nein, jetzt mal im Ernst. Sie haben im Stadtgebiet von Eilenburg einen oder mehrere Hunde, die älter als drei Monate sind?
Dann haben Sie die Pflicht, die Hunde innerhalb vom 14 Tagen anzumelden. Würden wir es anderweitig - also nicht durch Sie, sondern durch Ihren Hund erfahren, müssten wir in diesem Fall eine Geldbuße verhängen.
Rechtliche Grundlagen
- § 3 (1) Abgabenordnung
- § 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
- § 8 Sächsisches Kommalabgabengesetz
- Hundesteuersatzung der Große Kreisstadt Eilenburg
Die Steuer beträgt jährlich für den
- Hund 40 €
- Hund 60 €
- und jeden weiteren Hund 70 €
Für gefährliche Hunde ist ein erhöhter Steuersatz von 150 € (erster Hund) bzw. 200 € (jeder weitere Hund) zu zahlen.
Über die Voraussetzungen für eine eventuell zu gewährende Ermäßigung der Hundesteuer (bei Jagdhunden, bei Mitgliedschaft in einer Sparte) kann Ihnen Frau Süptitz Auskunft geben.
Dies müssen Sie in Sachen Hundesteuer beachten:
- Angaben zum Hund: Anzahl der Hunde, Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter
- Zeitpunkt des Erwerbs
- Vorbesitzer bzw. Züchter mit Name und Adresse wenn im Stadtgebiet von Eilenburg
- Unterschriftsleistung.
Anmeldung:
Nutzen Sie zur Anmeldung Ihres steuerpflichtigen Hundes unser Anmeldeformular.
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