Kinderreisepass
Fachbereich Bürgerservice
Bürgerbüro
Tel.: 03423 652 0
Fax: 03423 601 613
E-Mail:
Beantragung:
Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro, es wird benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- ein aktuelles Passbild (biometrisch)
- soweit vorhanden: Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass des Kindes
- das Kind und ein sorgeberechtigter Elternteil muss bei der Beantragung mit anwesend sein
- die Unterschrift beider sorgeberechtigten Eltern bzw. bei alleinigen Sorgerecht ist der entsprechende Nachweis erforderlich
- bei Bedarf, Formular für die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Beantragung von Dokumenten (PDF 38 kB)
Gebühren:
13,00 Euro für die Ausstellung eines Kinderreisepasses
6,00 Euro für die Aktualisierung bzw. Verlängerung eines vorhandenen Kinderreisepasses
Die Gebühr ist bei der Beantragung in bar oder per EC-Karte im Bürgerbüro zu zahlen.
Herstellungsdauer:
Die Herstellung dauert ca. 3 Arbeitstage.
Gültigkeit:
Kinderreisepässe sind jeweils 1 Jahr und höchstens bis zum 12. Lebensjahr gültig. Ab dem 12. Lebensjahr kann nur noch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Abholung
Der Kinderreisepass ist von einem sorgeberechtigtem Elternteil persönlich abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein kann unter Vorlage einer Vollmacht und – soweit vorhanden – Abgabe des bisherigen Reisedokumentes eine Abholung durch eine andere Person möglich. Eine Vollmacht können Sie hier herunterladen: PDF-Formular (17 kB)
Verlust
Der Verlust des Kinderreisepasses ist umgehend im Bürgerbüro anzuzeigen.
Wichtiger Hinweis: Falls sich unsere ausfüllbaren PDF-Formulare nicht bearbeiten und speichern lassen, nutzen Sie bitte den Adobe-Reader extern.