Hilfe für die Ukraine


Auch die Eilenburger wollen den Menschen in und aus der Ukraine helfen und diese unterstützen. Die Stadtverwaltung hat in diesem Zusammenhang mit verschiedenen Institutionen gesprochen und Hilfsangebote zusammengetragen.

Umzug des Spendenlagers für Ukraine Flüchtlinge

Die Stadt Eilenburg hat nunmehr über acht Monate in der Rollenstraße 23 ein Spendenlager betrieben und konnte dank der Spendenbereitschaft aus der Bevölkerung mehr als 110 Geflüchteten mit Ausstattungsgegenständen helfen. Die künftige Bewirtschaftung wird nun in die Hände des „Mehrgenerationenhaus Arche Eilenburg“ gelegt, was auch mit dem Umzug der noch vorhandenen Bestände einhergeht. Das neue Domizil befindet sich in der Leipziger Straße 57.  Eine Neueröffnung für alle Bedürftigen dort ist zeitnah geplant.

Die Stadt Eilenburg dankt allen Spendern und den zahlreichen ehrenamtlichen Unterstützern.

Deutschkurs der Volkshochschule
Die Volkshochschule Nordsachsen bietet ukrainischen Staatsbürgern einen kostenlosen Integrationskurs (600 Unterrichtsstunden) an. Grundvorraussetzung sind ein Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung.
Kontakt: Volkshochschule Nordsachsen– Dr.-Külz-Ring 9 in Eilenburg, Tel.: 03421 758 7240, Ansprechpartner: Ronny Schmidt (dienstags 09 - 12 Uhr & donnerstags 13 - 17 Uhr) Weitere Infos: VHS Nordsachsen: DEUTSCH LERNEN (vhs-nordsachsen.de)

Hilfenetzwerk des Mehrgenerationenhauses Arche Eilenburg
Wenn Sie ehrenamtlich helfen und anderweitig bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützen wollen, dann können Sie dem Hilfenetzwerk der Arche Eilenburg beitreten. Es werden zum Beispiel Dolmetscher zur Verbesserung der Kommunikation gesucht.  Kontakt: Mehrgenerationenhaus Arche Eilenburg, Yvonne Pötzsch, Tel.: 03423 604033, 

Wo können Sie Flüchtlinge anmelden?
Anmeldungen müssen beim Landkreis Nordsachsen erfolgen. Dies kann unter www.landkreis-nordsachsen.de erledigt werden.Kontakt: Landratsamt Nordsachsen
Amt für Migration und Ausländerrecht | Tel.: 03421 758-5343 | www.landkreis-nordsachsen.de
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg werden ausschließlich dauerhafte Anmeldungen, mit festem und bleibendem Wohnsitz in Eilenburg, bearbeitet. Ein Termin kann unter Tel.: 03423 652 261 vereinbart werden. Anmeldetermine stehen montags und mittwochs von 09 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung.

Wo erhalten Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis?
Der Antrag auf Arbeitserlaubnis muss beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Migration und Ausländerrecht, gestellt werden. 

Ab wann darf der Geflüchtete arbeiten?
Mit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis ist eine Arbeitsaufnahme möglich. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder unselbständigen Beschäftigung. 

Wie lange dürfen sich Flüchtlinge in Deutschland aufhalten?
Ukrainische Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) visumfrei nach Deutschland einreisen, wenn sie einen biometrischen Reisepass besitzen. In der ersten 3 Monaten besteht keine Verpflichtung, sich bei den Behörden zu melden. Wir raten jedoch dazu, dies zu tun, da alle Geflüchteten aus der Ukraine, die nach dem 24.02.2022 eingereist sind, die ukrainische Staatsangehörigkeit haben oder einen internationalen oder nationalen Schutz in der Ukraine hatten, zukünftig eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können. 

Wo erhalten Flüchtlinge finanzielle Unterstützung?
Für Leistungen zum Leben wird ein einmaliger finanzieller Vorschuss ausgehändigt (Erwachsene: 100 €, Kinder bis zum 18. Lebensjahr 50 €). Zur Aushändigung sind mitzubringen: Passdokument / Kontaktadresse / Kontaktdaten. Zudem gibt der Eilenburger Kinderfonds für jedes Kind, welches in Eilenburg wohnhaft ist, einmalig 100 € aus.  Ausgabe im Rathaus: Zimmer 301, Montag - Freitag 09  - 12 Uhr, Kontakt: 03423 652 191

Wie kann ich mich für ukrainische Flüchtlinge engagieren?
Sie können bspw. beim Einrichten oder Sanieren von Wohnungen helfen. Wenn Sie ukrainisch sprechen, können Sie als Dolmetscher fungieren. Kontaktieren Sie das Hilfenetzwerk des Mehrgenerationenhauses Arche Eilenburg. Tel.: 03423 604033,

Haben Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zu Sozialleistungen?
Ja. Dafür ist das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Migration und Ausländerrecht | Tel.: 03421 758-5343 | www.landkreis-nordsachsen.de zuständig.

Wo können ukrainische Kinder und Jugendliche für eine sächsische Schule angemeldet werden?
Für die Anmeldung wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet. Das Portal ist unter https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine zu erreichen.

Ist eine Masernschutzimpfung Pflicht für den Kitabesuch?
Es besteht für ukrainische Flüchtlinge bei Aufnahme bzw. Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen eine Nachweispflicht über die Immunität gegenüber Masern. Erste Option ist die Vorlage eines vollständigen Impfschutzes, einer Immunität gegen Masern oder eines ärztlichen Zeugnisses einer Kontraindikation gegen eine Masernimpfung. Die zweite Möglichkeit für den Sorgeberechtigten, nach Aufnahme des Kindes in der Kita bzw. nach Aufnahme einer Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung den entsprechenden Nachweis über die Immunität gegenüber Masern innerhalb eines Monats vorzulegen. Dies kann bei nicht vorhanden Dokumenten durch einen ärztlichen Nachweis, über das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gegen Masern, einer Immunität gegen Masern oder Vorlage eines ärztlichen Nachweises über eine Kontraindikation gegen eine Masernimpfung geschehen.

Weitere hilfreiche FAQ