Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung des Wohnsitzes von Personen
Fachbereich Bürgerservice
Bürgerbüro
Tel.: 03423 652 0
Fax: 03423 601 613
E-Mail:
Anmeldung
Bei der Anmeldung ist grundsätzlich ein persönliches Erscheinen notwendig wenn die meldepflichtige Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Angehörige einer Familie (Ehepartner und/oder minderjährige Kinder) oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit denselben Zuzugsdaten können sich gemeinsam anmelden. Es genügt wenn im vorstehenden Fall eine der volljährigen meldepflichtigen Personen mit allen Ausweisdokumenten in der Meldebehörde erscheint.
Neugeborene, die in der BRD geboren sind, brauchen nicht angemeldet zu werden, wenn sie in die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aufgenommen werden.
Vorzulegende Dokumente bei der Anmeldung
- Personalausweis und Reisepass/Kinderreisepass jeder meldepflichtigen Person, evtl. Personenstandsurkunde
- Seit 1.11.2015: Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie kostenlos im Meldeamt oder drucken sich das hier angebotene PDF-Formular aus)
Bitte beachten Sie:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Ihrer Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nachzukommen.
Ummeldung
Gültigkeit: innerhalb Eilenburg inkl. Ortsteile
Bei der Ummeldung ist grundsätzlich ein persönliches Erscheinen notwendig wenn die meldepflichtige Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Angehörige einer Familie (Ehepartner und/oder minderjährige Kinder) oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit denselben Zuzugsdaten können sich gemeinsam ummelden. Es genügt wenn im vorstehenden Fall eine der volljährigen Meldepflichtigen Personen mit allen Ausweisdokumenten in der Meldebehörde erscheint.
Vorzulegende Dokumente bei der Ummeldung
- Personalausweis und Reisepass/Kinderreisepass jeder meldepflichtigen Person, evtl. Personenstandsurkunde
- Seit 1.11.2015: Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie kostenlos im Meldeamt oder drucken sich das hier angebotene PDF-Formular aus)
Bitte beachten Sie:
Auch den Wohnsitzwechsel innerhalb der Stadt müssen Sie binnen zwei Wochen der Meldebehörde anzeigen.
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