Melderegisterauskünfte
Fachbereich Bürgerservice
Bürgerbüro
Tel.: 03423 652 0
Fax: 03423 601 613
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einfache Melderegister-Auskunft
Jede in Eilenburg gemeldete Person hat das Recht, Auskunft über die eigenen gespeicherten Meldedaten kostenlos zu erhalten. Auch Dritte erhalten auf persönliches oder schriftliches Ersuchen gebührenpflichtige Auskunft über bestimmte Daten.
Die Meldebehörde darf Auskunft geben über:
- Vor- und Familiennamen
- Anschrift
- akademischen Grad
erweiterte Melderegister-Auskunft
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf die Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft (gebührenpflichtig) geben, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
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