Standesamt

Das Standesamt Eilenburg befindet sich im Eilenburger Rathaus, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.

Zum Standesamtsbezirk Eilenburg gehören die Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin mit den dazugehörigen Ortsteilen.
Als attraktive Traumöglichkeit kann in Eilenburg der:

Zwei Standesbeamtinnen sind für die Beurkundung folgender Personenstandsangelegenheiten im Eilenburger Standesamt tätig:

  1. Beurkundung von Geburten
  2. Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen
  3. Beurkundung von Sterbefällen
  4. Ausstellung von Personenstandsurkunden
  5. Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
  6. Beurkundung von Namenserklärungen
  7. Erklärung zum Kirchenaustritt

Möchten Sie Urkunden bestellen, nutzen Sie bitte das Bestellformular (PDF, 62 kB).
Bitte drucken Sie das Formular aus und senden es unterschrieben per Post/Fax an die im Formular angegebene Adresse oder gleich per E-Mail an

Weitere Informationen zur Urkundenbestellung finden Sie unten bei unseren Erläuterungen.

Folgende Personenstandsurkunden können wir für Sie ausstellen:

  • aus allen Personenstandsregistern (Geburts-, Heirats-, Sterberegister) beglaubigte Registerausdrucke
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden

So wird's gemacht

Unser Bestellformular (PDF, 225 kB) können Sie direkt am PC ausfüllen und ausdrucken und uns per Post/Fax (03423 652-180) mit Ihrer Unterschrift versehen oder per E-Mail an zusenden.

Oder Sie stellen den Antrag persönlich:

Große Kreisstadt Eilenburg
Standesamt
Marktplatz 1
04838 Eilenburg

Das Bestellformular verwenden Sie bitte nur für Urkundenanforderungen, die das Standesamt bearbeiten kann.

Dabei sind folgende Fristen zu beachten: Personenstandsbücher werden seit dem 1. Oktober 1874 geführt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurden die Aufbewahrungsfristen neu geregelt, d.h. Geburtenbücher werden im Standesamt die letzten 110 Jahre, Heiratsbücher 80 Jahre und Sterbebücher 30 Jahre aufbewahrt. Mit Ablauf dieser Frist werden die Bücher dem Stadtarchiv übergeben und als Archivgut aufbewahrt.

Es besteht keine Möglichkeit mehr aus diesen Büchern Urkunden zu erstellen, aber die Ausstellung von einfachen oder beglaubigten Kopien ist möglich.

Dazu wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Stadtarchiv, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.

Bitte beachten Sie:
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Auskünften aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz des §61 Personenstandsgesetz.
Anspruch auf die Ausstellung von Urkunden hat demnach nur die Person selbst, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, deren Ehegatte sowie Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante, etc. haben nur dann einen solchen Anspruch, wenn sie rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen.

Die Beurkundung der Geburt durch das Standesamt sowie die eventuell erforderliche Anerkennung der Vaterschaft kostet 30 €. Die Ausstellung der Geburtsbescheinigungen für die Zahlung des Kindergeldes, der Mutterschaftshilfe sowie des Elterngeldes sind gebührenfrei. Eine Geburtsurkunde kostet 15 € und jede weitere gleiche 7 €.

Die Beurkundung einer Geburt richtet sich nach dem Personenstand der Eltern.

a.) Eltern sind miteinander verheiratet

Die Eltern legen beim Standesamt ihre Heiratsurkunde sowie ihre Geburtsurkunden vor.

b.) Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet

Die Mutter des Kindes legt eine aktuelle (Original!) Geburtsurkunde oder eine begl. Abschrift aus dem Geburtenregister vor.  Es besteht die Möglichkeit, dass der Vater vor der Beurkundung seines Kindes, die Vaterschaft beim Standesamt anerkennt, d.h. er spricht gemeinsam mit der Kindesmutter beim Standesamt vor. aktuelle Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtenregister nicht vergessen.   Ist die Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt, so ist diese Erklärung dem Standesamt  vorzulegen.
Wurde die Erklärung beider Elternteile zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts beurkundet (Sorgerechtserklärungen kann nur das Jugendamt beurkunden), so ist auch diese Erklärung dem Standesamt vorzulegen und beide Elternteile sprechen gemeinsam beim Standesamt vor. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Eltern zum gleichen Zeitpunkt vorsprechen können, so ist dies auch zeitlich versetzt möglich. Die Geburtsunterlagen können aber erst nach Unterschriftsleistung beider Elternteile ausgehändigt werden.

c.) Die Mutter war verheiratet

Ist der Familienstand der Mutter bei der Geburt des Kindes "geschieden" oder "verwitwet", so ist der Familienstand urkundlich nachzuweisen, d.h. die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehepartners. In allen Fällen ist selbstverständlich der gültige Personalausweis vorzulegen.

Sollten evtl. noch andere Faktoren vorliegen, z.B. anhängiges Scheidungsverfahren u.ä. zur Zeit der Geburt des Kindes, so ist eine individuelle Beratung erforderlich.
Rufen Sie uns an oder sprechen Sie persönlich (möglichst vor der Geburt ihres Kindes) bei uns vor.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt.
Die Eheschließung kann aber auch bei einem anderen Standesamt erfolgen. In diesem Fall wird die Anmeldung der Eheschließung mit allen Unterlagen an das Heiratsstandesamt weitergeleitet.

Folgende Unterlagen sind - je nach Sachverhalt - zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich:

Nachweis der Abstammung

  • Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Nachweise zur Person und zur Staatsangehörigkeit

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (ggf. auch einer Nebenwohnung)
  • Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsurkunde

Beschlüsse des Familiengerichts

  • Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
  • Befreiung von dem durch Annahme als Kind begründeten Eheverbot der Verwandtschaft in der Seitenlinie

Nachweise über Vorehen und deren Auflösung

  • Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
  • Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch die Landesjustizverwaltung oder den OLG-Präsidenten
  • Sterbeurkunde des Ehegatten/des Lebenspartners

Nachweise für ausländische Verlobte

  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung
  • Traubereitschaftserklärung
  • Nachweis des Heimataufgebots

Geburtsnachweise von gemeinsamen Kindern

  • Geburtsurkunde
  • Vaterschaftsurkunde
  • Bescheinigung über die gemeinsame Sorge

Bei Anfragen und bei Beratungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Sollten Sie als Angehöriger eines Verstorbenen betroffen sein, so beauftragen Sie am besten ein Bestattungsunternehmen mit der Regelung aller damit verbundenen Formalitäten.
Das Bestattungsunternehmen veranlasst auch die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt. Dazu sind folgende Personenstandsunterlagen dem Bestattungsunternehmen zu übergeben:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde bei zum Zeitpunkt des Todes noch nicht verheiratet gewesenen Personen
  • Heiratsurkunde bei zum Zeitpunkt des Todes bestandener Ehe (Eheschließung ab 03.10.1990 - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
  • War der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes geschieden, so ist dies urkundlich nachzuweisen (Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Familienbuch mit Auflösungsvermerk)
  • War der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes verwitwet, so ist außer der Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch die Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners vorzulegen oder die entsprechende Urkunde mit Auflösungsvermerk

Bei Anfragen und bei Beratungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sind bei dem Standesamt anzufordern (schriftlich oder persönlich), welches die Personenstandsbücher führt, d. h. wo der Personenstandsfall beurkundet wurde. Personenstandsbücher werden bei den Standesämtern seit Oktober 1874 geführt. Eine Personenstandsurkunde kostet 15 € und jede weitere 7 €.

Gebühren (auszugsweise)

Personenstandsurkunden
die erste Urkunde15 Euro
jede weitere7 Euro

Mit unserem Online-Bestellservice können Sie Urkunden auch mittels eines Formulars bestellen. Dieses Formular können Sie direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben per Post/Fax zusenden oder direkt per E-Mail an

zum Bestellformular (PDF, 225 kB)

Bei Anfragen und bei Beratungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.